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Entwicklungsperspektiven des deutschen Systems der externen Qualitätssicherung

Der Beitrag soll zum einen darlegen, dass die Ausgestaltung des Systems der externen Qualitätssicherung – und damit auch die Rolle der Qualitätssicherungsagenturen – entscheidend vom Verhältnis des Staates zu den Hochschulen geprägt wird. Dieses Verhältnis unterliegt einem Wandlungsprozess, dessen Richtung nicht zuletzt auch von der Erfahrung mit dem Akkreditierungssystem bestimmt wird. In ihm kann die bevorstehende Verfassungsgerichtsentscheidung, die ja im Kern ebenfalls das Verhältnis von Staat und Hochschulen (als Trägern der Wissenschaftsfreiheit) betrifft, als Katalysator wirken, indem sie die rechtlichen Grenzen externer Eingriffe in den Wissenschaftsprozess aufzeigt. Hieran ansetzend soll der Beitrag zum anderen deutlich machen, dass sich der kontrollorientierte Akkreditierungsansatz – im Unterschied zum institutionellen Audit – nicht ohne weiteres mit dem Autonomieanspruch der Hochschulen verträgt, vor allem aber für die Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagements ungeeignet ist.


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