Der Akkreditierungsrat
Für die neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge trat seit 1999 eine staatsferne, regelmäßig durchgeführte Qualitätssicherung an die Stelle der Rahmenprüfungsordnungen und der auf ihnen beruhenden staatlichen Genehmigung. Zur Organisation und Kontrolle dieser Akkreditierungsverfahren, die durch dezentrale Agenturen durchgeführt werden, richteten KMK und HRK den Akkreditierungsrat ein, für den am 15. Februar 2005 mit dem Gesetz zur Errichtung der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen wurde. Der Beitrag gibt umfassende Auskunft über Rechtsstellung, Aufgaben und Entwicklungsperspektiven des Akkreditierungsrates. Besonderes Gewicht legt er auf seine Rolle in der Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland zu einer Form institutioneller Akkreditierung. |