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Die Förderung von Wissenschaft und Forschung als Gestaltungsaufgabe von Bund und Ländern

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

2007 ins Leben gerufen, verdankt die GWK ihre Entstehung der funktionalen Notwendigkeit, die zwischen Bund und 16 Ländern föderal aufgeteilten Steuerungs- und Förderungsbefugnisse des Staates in der Wissenschaftspolitik handlungs- und wirkungsvoll in integrativen Prozessen zusammenzuführen. Auf der Grundlage von Art. 91b Grundgesetz fördern Bund und Länder gemeinsam die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Mit Verwaltungsvereinbarungen verfolgen sie darüber hinaus fokussierte Förderziele – darunter die Qualitätssicherung von Lehre und Studium –, die in dem Beitrag ebenso beschrieben werden wie Kriterien zur Wirkungs- und Erfolgsbewertung sowie die dafür vorgesehenen Finanzierungsleistungen. Eine kurze historische und systematische Einordnung der GWK in den föderalen Handlungsrahmen rundet den Beitrag ab.


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