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Betrachtungen zum Verhältnis von Beratung und Begutachtung bei Qualitätsentwicklung und -sicherung

In diesem Beitrag geht es um das Verhältnis von Beratungs- und Begutachtungsaktivitäten bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung in Studium und Lehre. Konkreter: Es geht um diese Aktivitäten im Rahmen der Programm- und Systemakkreditierung. Um den Fragen, wie das Zusammenspiel von Beratung und Begutachtung im Rahmen eines Qualitätssicherungsverfahrens in der Praxis verläuft und welche Gestaltungsmöglichkeiten sowie Grenzen es gibt, nachzugehen, werde ich für diese komplexen Zusammenhänge verschiedene Zugänge wählen: Zunächst geht es um den Zweck der Trennung von Beratung und Begutachtung, dann um die Eigenheiten oder die den Beratungsbedarf begründende Komplexität der Begutachtungsgegenstände Studiengang und Qualitätssicherungssystem. Es folgt eine nähere Betrachtung von Begutachtungs-, Informations- und Beratungsaktivitäten in den verschiedenen Phasen eines Qualitätssicherungsverfahrens. Auf dieser Grundlage können Empfehlungen entwickelt werden, inwiefern beratende Elemente in Qualitätssicherungsverfahren qualitätsförderlich sein können und wann dies nicht der Fall ist.


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