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Die Rolle von Hochschulräten bei der Qualitätsentwicklung von Hochschulen

Der Beitrag des Hochschulrats zur Entwicklung der notwendigen Qualitätskultur einer Hochschule kann nicht auf eine bestimmte Detailfunktion des Hochschulrats zurückgeführt werden. Sie ist vielmehr das Metathema all seiner konkreten Einflussmöglichkeiten, der dabei auf die Rechenschaftspflicht der Präsidien und der Fakultäten zurückgreifen kann. Diese Qualitätskultur besteht aus Sicht des Hochschulrats in der Formulierung von Zielen der Hochschule in den Bereichen Lehre und Studium, Forschung, wissenschaftsadäquate Verwaltung einschließlich der IT-Struktur, Weiterbildung, Nachwuchsförderung und Gleichstellung, in der allseitigen Förderung dieser Bereiche und schließlich in der Überprüfung der jeweils erreichten Annäherung an die formulierten Ziele. Damit verfügt der Hochschulrat über eine komplexe Vorstellung von Qualitätskultur, die unbedingt eine die Wissenschaft lähmende Kontrollbürokratie verhindern muss. Qualität muss letztlich prozessual definiert werden, da eine eindeutige inhaltliche und für alle Hochschulen gültige Bestimmung nicht zu erreichen ist.


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