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Hochschulinterne Rollenteilung und Gewährleistung von Studienqualität

Der Beitrag richtet sich an die mit der hochschulinternen Qualitätssicherung von Studiengängen befassten Akteure. Er behandelt grundsätzliche Fragen der Arbeitsteilung und Spezialisierung im System der hochschulinternen Qualitätssicherung: Wie löst institutionalisierte Qualitätssicherung an Hochschulen die doppelte Herausforderung, sowohl bewertend als auch fördernd zu agieren. Die Aufgabe der Bewertung ergibt sich aus der Pflicht, im Studienangebot grundlegende verbindliche Standards einzuhalten; die Aufgabe der Förderung besteht darin, bestimmte qualitätssteigernde Prozesse in Eigensteuerung der Hochschule im Interesse der Entwicklung einer Qualitätskultur zu unterstützen. Bewertung und Förderung stehen dann im Gleichgewicht, wenn es eine den spezifischen Kompetenzen angemessene, effektive und zielgerichtete ausgewogene Aufgabenteilung zwischen den Akteuren auf Ebene des Fachs (Fachbereichs) und der institutionalisierten Qualitätssicherung (der Hochschule) gibt. Der vorliegende Beitrag präsentiert die Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen als einen konkreten, beispielhaft ausgewählten Prozess, bei dem durch eine ausgewogene Aufgabenteilung zwischen Akteuren der Fachbereiche und einer zentralen institutionalisierten Qualitätssicherung einerseits die Einhaltung von verbindlichen Standards gewährleistet und andererseits die Eigenverantwortlichkeit der Fachbereiche gestärkt wird.


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