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Duale Studiengänge

Konstitutives Merkmal ‚Dualer Studiengänge’ ist die Verteilung des Curriculums auf zwei Lernorte: Die Hochschule bzw. Akademie einerseits und der Betrieb bzw. Arbeitsplatz andererseits; beide stehen in einem organisierten inhaltlichen Verhältnis. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Formen, in denen Duale Studiengänge angeboten werden; allen ist der Anspruch gemeinsam, einen Mehrwert gegenüber herkömmlichen Studienmodellen zu besitzen. Die Grundidee lieferte Anfang der 70er Jahre das so genannte ‚Stuttgarter Modell‘ der Wirtschaftsakademie Stuttgart. Ähnliche Modelle entwickelten sich später in anderen Bundesländern. Nahezu zeitgleich beschloss der Bundesgesetzgeber, die Ausbildung für die Laufbahnen im gehobenen nicht-technischen Dienst in dualer Form an internen Fachhochschulen durchzuführen. In den 80er Jahren folgten erste duale Angebote - parallel zur Einführung von Praxissemestern – an öffentlichen Fachhochschulen (Krefelder Modell; Studium im Praxisverbund in Niedersachsen als ausbildungsintegrierte Angebote (AIS-Modell), Berufsintegrierte Studiengänge (BIS-Modell) in Rheinland- Pfalz und in Bayern das mit der bayerischen Vereinigung der Arbeitgeberverbände konzipierte Studium mit vertiefter Praxis. Mit der Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz über die Kriterien für die Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien auf Basis einer Empfehlung des Wissenschaftsrats vom Mai 1994 konnten sich die dualen Studiengänge im tertiären Bereich endgültig etablieren.


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