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Integration von „Bologna“

Anforderungen als Elementaraspekt der Curricularentwicklung

Ein Verfahren, das auf die Entwicklung guter Studiengänge zielt, muss sich selbstverständlich an der Antwort auf die Frage nach Qualität, nach deren programmatischer sowie realer Umsetzung und stetigen Verbesserung orientieren, wobei das Durchschreiten des „Qualitätsregelkreises“ hilft (Vergl. dazu näher den Beitrag von Hofmann unter E.1.2). Nicht als Gegensatz dazu, sondern als interpretatorische Ergänzung und konkretisierende Unterstützung tritt im Verfahren der Studiengangs- und insbesondere Curricularentwicklung hinzu, sich zur Entwicklung von Programmen, die den Anforderungen des Europäischen Hochschulraumes und seiner konkreten nationalen Ausprägung genügen sollen, an den Elementen zu orientieren, die als Anforderungen im Bologna-Prozess formuliert wurden. Dieser Beitrag unternimmt den daher notwendigen Versuch, das Thema der Studiengangs- und dabei insbesondere der Curricularentwicklung in den gebotenen europäischen Rahmen zu setzen. Denn im Europäischen Hochschulraum (EHEA) sind Studienprogramme und ihre Ausgestaltung nicht mehr nur im nationalen Kontext zu sehen: Die Schaffung dieses offenen Hochschulraumes mit vergleichbaren und transparenten Studienabschlüssen verlangt eine internationale Dimension bei der Definition von Abschlüssen, ihrer wesentlichen Merkmale, der Transparenz und Anerkennung, was folgerichtig auch Internationalisierung der Anforderungen an Qualitätssicherung bedeutet.


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