Anforderungen und Veränderungen im Prüfungsrecht der neuen Studiengänge
Die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens gilt als Garant für das Gelingen des Studiensystems Bachelor und Master. Es sichert die Einhaltung der Regelstudienzeit, vermittelt den sukzessiven Fortschritt im berufsqualifizierenden Studium und stärkt die studentische Mitverantwortung an lernorientierten Arbeitsergebnissen. So sehen es auch die Verantwortlichen für das angelsächsische Studiensystem.
Im krassen Gegensatz hierzu fristet das Prüfungsrecht und -verfahren im deutschen Bologna- Prozess eher ein stiefmütterliches Dasein. Die auf diesem Felde tätige Kultusministerkonferenz und die Akkreditierungsagenturen haben so gut wie keine Festlegungen für das Prüfungsverfahren entwickelt. Standards werden nicht eingefordert, auch nicht verfahrensmäßig.
Ausgehend von diesem Befund zeigt der Verfasser auf, dass es eine gravierende Fehleinschätzung wäre, „vertrauensvoll“ auf Regelungen aus dem Diplom-Prüfungsrecht zurückgreifen zu wollen. Im Diplom werden Fächer geprüft, beim Bachelor/Master Module. In den Bachelor-/Masterstudiengängen finden die Prüfungen am Ende der Lehrveranstaltung statt, im Diplom in der Mitte und am Ende des Studiums. Allein diese Strukturunterschiede steuern das Prüfungsverfahren gänzlich neu.
Der Verfasser weist diese Veränderungen nach, die sich durch das gesamte Studium hindurchziehen. Die Neuorientierungen wirken von Anfang an, sie erstrecken sich von der Anmeldung zur Prüfung bis zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen..