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Die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium

Der Ausgestaltung des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudiengang kommt im gestuften Studiensystem eine zentrale Rolle zu. Nach einhelliger Auffassung kann und muss der Zugang zur zweiten Stufe von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Welche sind zulässig, welche unzulässig?
Die bisherige Rechtsprechung ist ganz überwiegend bislang nur mit der Frage beschäftigt gewesen, welche objektiven oder subjektiven Zulassungsvoraussetzungen in den Schutzbereich der Freiheit des Berufs fallen. Ob die hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Erlangung der zweiten beruflichen Qualifikation (Master) gelten, ist der Anlass für diesen Beitrag. Dabei soll untersucht werden, welche konkreten Auswirkungen die Anwendung der Dreistufentheorie des Bundesverfassungsgerichts und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im neuen Hochschulsystem haben, wenn die besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Master formuliert sind.
Besonderes Augenmerk ist den konsekutiven Studiengängen zu widmen. Mit dem Teilhaberecht des Studienbewerbers, das sich hier zu einem Zulassungsanspruch sowohl zur ersten als auch zur zweiten Stufe verwirklichen kann, wird das herkömmliche Verständnis von dem zu schützenden Beruf auf den Prüfstand gestellt.

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