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Gegenstände der Akkreditierung – Programme, Institutionen, Prozesse, Systeme

Eine Einordnung

Akkreditierung kann als eines von mehreren verfügbaren Qualitätssicherungsinstrumenten für das Handeln und Wirken von Hochschulen in der Lehre eingeordnet werden. Sie ergibt sich aus einem von einer hochschulunabhängigen Organisation durchgeführten Prüfverfahren, an dessen positivem Ende ein Zertifikat mit einem bestimmten Aussagegehalt über den geprüften Gegenstand und über seine Qualität steht. In diesem Kontext ist es typisch, dass verschiedene Interessenträger in einem Verhandlungsprozess bestimmen, was als gute und was als schlechte Qualität an Hochschulen angesehen wird. Ihre jeweiligen Erwartungen beeinflussen auch die Art, auf deren Grundlage diese Qualität beobachtet, erfasst und zertifiziert (akkreditiert) wird. Auch die Wahl des Beobachtungsgegenstandes in der Akkreditierung wird von solchen Erwartungen bestimmt. So werden Programme, Institutionen, Prozesse oder Systeme als mögliche Gegenstände von Akkreditierung behandelt. Je nachdem, welche Aussage mit dem Akkreditierungszertifikat verbunden sein soll, können die aktuell im Akkreditierungssystem in Deutschland diskutierten Gegenstände der Akkreditierung aber auch auf zwei Arten von Prozessen und deren Ergebnisse reduziert werden: Studienprogramme der Hochschulen oder Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen. Unabhängig davon, welcher Akkreditierungsansatz gewählt wird, sind immer aktive, hochschulinterne Maßnahmen erforderlich, wenn aus einem externen Prüf- und Bewertungsverfahren Effekte in der Organisation Hochschule insgesamt erwachsen sollen. Hierfür muss eine Hochschule in der Lage sein, Impulse aus einem externen Prüf- und Bewertungsverfahren systematisch zu verarbeiten.


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