Anforderungen an die Qualität des Akkreditierungssystems
Die Qualität des Akkreditierungssystems hängt vor allem davon ab, ob es ihm gelingt, die stetige freie Entwicklung des Wissens und dessen unverzügliche Umsetzung in Lehre und Lernen zu ermöglichen. Darüber hinaus geht es darum, institutionelle Profilbildung zu initiieren. Zugleich muss das Akkreditierungssystem aber auch für die Identifizierung valider Bildungsziele sorgen, für die Zielführungseignung des Studienangebots und Prüfungswesens, für eine klare Definition von Schnittstellen und für Transparenz der Studienangebote in transnational agierenden Systemen. Hinzu treten Anforderungen an die Rechtsförmigkeit des Handelns, welche die Einrichtung des Qualitätssicherungssystems als solches und seiner Organe, aber auch die normative Orientierung des Entscheidens unter tunlicher Vermeidung von Beliebigkeiten im Entscheiden betreffen. Schließlich muss sich das System praktisch bewähren; daher ist neben Effektivität auch Effizienz notwendig, muss das als regelhaft Vorgesehene auch im Einzelfall umgesetzt werden, ist für Eigen- und Fremdkontrolle zu Verbesserungszwecken zu sorgen und bedarf es einer klaren und ernstgenommenen Aufgabenteilung zwischen den Akteuren, zu welcher nicht zuletzt die Übernahme eigener Qualitätsverantwortung durch die Hochschulen selbst gehört. |