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Prozessqualität des Studienangebots und ihre Akkreditierung

Eine Hochschule erfüllt die ihr obliegende autonome Aufgabe der Qualitätssicherung dann umfassend, wenn sie ihre eigenen Zielsetzungen konkretisiert und durch die systematische Anwendung eines funktionierenden Qualitätsregelkreises umsetzt. Das Vorhandensein eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems lässt sich durch ein Verfahren der Prozessakkreditierung nachweisen. Durch ein Verfahren der Prozessakkreditierung wird überprüft, ob die Prozesse zur Entwicklung und Umsetzung von Studiengängen zielführend, konsistent, ökonomisch und transparent sind und Elemente der systematischen Qualitätsüberprüfung und Qualitätsverbesserung umfassen. Das Vorhandensein von Prozessqualität wird durch Merkmalsstichproben nachgewiesen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens der Prozessakkreditierung ist die Durchführung von Stichproben- Programmakkreditierungen, mit denen sowohl die Ursächlichkeit des Vorhandenseins von Prozessqualität für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Studiengänge als auch deren Qualität im Sinne des Qualitätsregelkreises festgestellt wird.


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