Chancengleichheit im Fokus der Akkreditierung - Wunsch und Wirklichkeit
Die Studierendenschaft deutscher Hochschulen wird immer heterogener. Gleichzeitig wächst die gesellschaftliche Erwartung, dass möglichst viele von ihnen von den Hochschulen erfolgreich zum Abschluss geführt werden sollen. Dies verlangt von Hochschulen, Diversität aktiv zu managen. Über den Akkreditierungsrat hat diese Erwartung durch das Kriterium 2.11 „Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“ Eingang ins Akkreditierungswesen gefunden. Hochschulen wie Akkreditierungsagenturen stehen daher in der Pflicht, die Sicherstellung der Chancengleichheit nicht nur von Mitarbeitenden und Studierenden beider Geschlechter, sondern auch solcher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder mit Erziehungsaufgaben, ausländischer Studierenden sowie solcher mit Migrationshintergrund und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten zu gewährleisten. Der vorliegende Beitrag setzt sich zum einen mit der Interpretation und Operationalisierbarkeit der Akkreditierungsratsvorgabe zur Chancengleichheit und zum anderen mit dem Umgang der Hochschulen mit Chancengleichheit auseinander. Abschließend wird auf CHE-QUEST verwiesen – ein Instrument zur quantitativen Erfassung studienrelevanter Diversitätsmerkmale. |