Gutachter und Begutachtung
Die Qualität einer Akkreditierung beruht ganz entscheidend auf der Qualität der Gutachter und der Begutachtung. Ein Gutachter soll über Fachkompetenz und Bewertungskompetenz verfügen und sich durch Unabhängigkeit und Objektivität auszeichnen. Die Gutachterauswahl ist transparent zu gestalten. Sie darf nicht vom Zufall gesteuert werden und sollte einem ständigen Fachausschuss obliegen. In der Zusammensetzung einer Gutachtergruppe sind alle wesentlichen Verfahrensaspekte zu berücksichtigen. Die Verantwortung des Gutachters reicht von der lückenlosen Informationsaufnahme über die Teilnahme am Vor-Ort-Besuch bis zur Erstellung eines bewertenden Gutachtens mit Entscheidungsvorschlag und der Identifikation mit dem Inhalt des Gutachtens. Neben der Optimierung des Begutachtungsverlaufs selbst sind auch die Gutachtererfahrungen abseits des Gutachtens zu nutzen, zu bewahren und weiter zu geben. |