Clusterakkreditierung
Die Begutachtung und Akkreditierung einzelner Studiengänge hat sich vielfach als problematisch erwiesen, denn sie erfasst weder wechselseitige Abhängigkeiten noch mögliche Synergien im Studienangebot einer Hochschule. Darüber hinaus sind Zeitaufwand und Verfahrenskosten unvertretbar hoch. Beide Aspekte haben die Kultusministerkonferenz und den Akkreditierungsrat veranlasst, ein besonderes Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen vorzusehen, die als Bündel in einem Verfahren gemeinsam begutachtet und bewertet werden können (sog. Clusterakkreditierung). Damit lassen sich sowohl die Qualität der Akkreditierungsentscheidungen verbessern, soweit inhaltliche, organisatorische und ressourcenmäßige Interdependenzen der Studienangebote bestehen, als auch der Prozess der Umstellung des Studienangebots ganzer Hochschulen auf die Bachelor- Master-Struktur erheblich beschleunigen und verbilligen.
Mit der Einführung der Systemakkreditierung eröffnet die Clusterakkreditierung zusätzlich die Möglichkeit, das Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Zuge der sukzessiven Akkreditierung der Studiengangscluster auszubauen. Dieser Weg unterliegt nicht den restriktiven Bedingungen der Systemakkreditierung von studienorganisatorischen Teileinheiten und muss auch nicht notwendigerweise bis zur Systemakkreditierung weitergeführt werden (z.B. in kleinen Hochschulen).