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Rechtsschutz im Akkreditierungsverfahren

Der Beitrag untersucht die prozessualen Voraussetzungen, unter denen eine Hochschule wegen einer negativen Akkreditierungsentscheidung gegen eine Agentur gerichtlich vorgehen kann. Dabei stehen die Qualifizierung der Entscheidung der Agenturen als Verwaltungsakt im Rahmen einer “Beleihung”, die sich daraus ergebende Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und die Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage im Vordergrund. Auch Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes werden erörtert. Mit Blick auf die Begründetheit einer Verpflichtungsklage sowie einer möglichen Anordnung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes werden die Bewertungskriterien untersucht, die den Agenturen im Akkreditierungsverfahren als Parameter dienen. Als unbestimmte Rechtsbegriffe eröffnen diese Kriterien einen Beurteilungsspielraum, der Fragen der gerichtlichen Überprüfung ihrer Auslegung und Anwendung aufwirft und das Verwaltungsgericht zugleich auf ein bloßes Bescheidungsurteil verweist.


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