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Das Verhältnis von Akkreditierung und staatlicher Genehmigung bzw. Rechtsaufsicht

Externe Qualitätssicherung von Studiengängen durch ein System von unabhängigen Agenturen als Instrument zur Gewährleistung von (Mindest-)Standards in der Hochschulausbildung, das Interesse der Hochschulen an Ausbildungsangeboten zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung eines Ausbildungsangebots an Hochschulen, das – da staatlich getragen bzw. verantwortet – allgemeinen (verfassungs-)rechtlichen Grundsätzen genügen muss, erfordern eine klare Definition und Abgrenzung der Aufgabenbereiche der jeweiligen Akteure. Dies umfasst Fragen der Zuständigkeit genauso wie inhaltliche Fragen der Studiengangsgestaltung, hochschulplanerische oder Finanzierungsfragen, aber auch prüfungs- und zulassungsrechtliche Fragestellungen oder die Auswirkung von Entscheidungen eines Akteurs auf die übrigen Akteure; Letzteres betrifft etwa die Frage der Bindungswirkung der Akkreditierungsentscheidung für die Zulässigkeit der Einrichtung oder Weiterführung eines Studiengangs. Der folgende Beitrag untersucht, ob es im aktuellen Akkreditierungssystem in Deutschland gelungen ist, die für ein Funktionieren des Systems notwendigen Abgrenzungen zu treffen und die Voraussetzungen für ein möglichst reibungsloses Zusammenspiel der Akteure zu schaffen.


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