Akkreditierungsentscheidungen im föderalen System
Das Verhältnis von ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben
Ausgehend von der Neuordnung des Zusammenwirkens von Staat und Hochschulen in der Akkreditierung werden die derzeit geltenden ländergemeinsamen Strukturvorgaben in ihren Zielsetzungen, ihren Bindungswirkungen gegenüber den Ländern und im Akkreditierungsverfahren sowie in ihrem Regelungsgehalt dargestellt. Die Akkreditierung ist ein ländergemeinsames Verfahren, das der Gestaltungshoheit der Ländergemeinschaft unterliegt. Landesspezifische Strukturvorgaben müssen daher förmlich in das ländergemeinsame Verfahren eingebracht werden. Als Teil der ländergemeinsamen Akkreditierung können landesspezifische Strukturvorgaben im Akkreditierungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn sie mit den ländergemeinsamen Strukturvorgaben kompatibel sind oder wenn die Ländergemeinschaft abweichende Regelungen in den Ländern zulässt. |