Akkreditierung von Joint Programmes
Joint Programmes bezeichnen solche Studiengänge, die gemeinsam von mehreren Hochschulen aus mehreren Ländern angeboten werden. Als Markenzeichen internationaler Hochschulausbildung sind Joint Programmes mit einem besonderen Profilanspruch verbunden, der sich auch in spezifischen Anforderungen an die Qualitätssicherung und -entwicklung dieser Studiengänge niederschlägt. Diese Anforderungen stellen nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Akkreditierungseinrichtungen im In- und Ausland vor Herausforderungen, die aus der Organisation und Durchführung transnationaler Akkreditierungsverfahren sowie dem Umgang mit unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben und nationalen Rechtsvorgaben erwachsen. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage hat der Akkreditierungsrat Ende 2009 besondere Regeln für die Akkreditierung von Joint Programmes beschlossen, die einen verlässlichen und vergleichsweise flexiblen Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitender Akkreditierungsverfahren bilden. |