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Akademische Anerkennung in Europa

Die Lissabonner Konvention und ihre praktische Umsetzung

Die hohe Bedeutung insbesondere der akademischen Anerkennung für die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes liegt auf der Hand. Ihre Durchsetzung ist ein herausfordernder wie vielgestaltiger Prozess, der das Studium und das Studieren wie auch die Hochschullehre und -forschung im Ganzen umfasst, insofern hier Fragen des Zugangs und der Zulassung zum Studium, des Studienortswechsels und der Leistungsbewertung, schließlich des Studienabschlusses tangiert sind. Der Beitrag skizziert die Entwicklungen auf europäischer Ebene und analysiert das rechtliche Rahmenwerk der Anerkennung. Schließlich fokussiert der Autor die wichtigsten Herausforderungen, die vor allem auf der Umsetzungsebene gelagert sind, dort, wo der anerkennungsfördernde europäische Rahmen die konkreten Implementationsanstrengungen seitens der nationalen Bildungssysteme nach sich zieht.

Das Ziel der Entwicklung sieht der Autor darin, den Prozess der Anerkennung bürokratischer zu gestalten – aber selbstverständlich nicht im unbeliebten Sinne des Wortes. Vielmehr muss die Anerkennung bürokratisch sein in dem Sinne, den Max Weber beschrieben hat: Entscheidungen müssen aufgrund der Fakten des Falles getroffen werden, und zwar normativ, d.h. unbeeinflusst von externen, irrelevanten Faktoren nach abstrakt-generell geltenden Regeln. Hinzutreten muss, dass das Anerkennungsverfahren schnell und so einfach wie möglich vonstatten geht. Nur dann wird eine faire Anerkennungspraxis dazu beitragen, dass der Europäische Hochschulraum Realität wird.


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