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Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen im Geiste der Lissabon-Konvention

Eine praktische Einführung

Seit 2007 ist die Lissabon-Konvention in Deutschland rechtsgültig und sollte die Grundlage für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bilden, die im Ausland erbracht wurden. Ihr Bekanntheitsgrad in deutschen Hochschulen ist jedoch noch gering und es besteht Unsicherheit über die zentralen rechtlichen Begriffe, Stichwort „Wesentlicher Unterschied“ und „Beweislastumkehr“. Der folgende Beitrag situiert die Lissabon-Konvention in den Kontext der europäischen Entwicklungen im Hochschulbereich, erläutert die rechtlichen Aspekte und schließt mit praktischen Hinweisen zur Gestaltung von Anerkennungsverfahren in der Hochschule.


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