Meldung grenzüberschreitender Studien in Österreich
Ausländische Bildungseinrichtungen, die ihre Studien in Österreich durchführen möchten, müssen diese gemäß § 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (BGBl 2011/74 idF BGBl 2017/129; im Folgenden kurz: HS-QSG) bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) melden. In bestimmten Fällen, nämlich wenn sie ihr Studienangebot in Zusammenarbeit mit einer österreichischen Bildungseinrichtung durchführen möchten, ist – vor Aufnahme des Studienbetriebs – im Rahmen der Meldung eine Bestätigung der AQ Austria vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass der Zuständigkeitsbereich der österreichischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Kooperation, der sogenannte inländische Leistungsteil, inhaltlich gewissen Kriterien entspricht. Die Ausstellung der Bestätigung erfolgt auf Basis eines Peer-Review-Verfahrens nach internationalen Standards.