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Das neue Akkreditierungssystem in Deutschland

Mit einem Staatsvertrag und einer Musterrechtsverordnung haben die Länder die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und sind damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, das in einer Entscheidung von 2016 eine neue gesetzliche Grundlage für den mit der Akkreditierung verbundenen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit verlangt hatte. Die Aufgaben von Agenturen und Akkreditierungsrat wurden entflochten und die Akkreditierungsentscheidungen dem neu zusammengesetzten Akkreditierungsrat übertragen. Inhaltliche und formale Kriterien der externen Qualitätsüberprüfung von Studiengängen werden getrennt überprüft und mehrere Akkreditierungsformen vorgesehen, die insgesamt die Hochschulautonomie stärken und Wissenschaftlichkeit und Fachlichkeit in den Mittelpunkt der Verfahren stellen.

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