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Zulassung von Agenturen im neuen deutschen Akkreditierungssystem

Mit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages am 01.01.2018 wurde die Aufgabenverteilung im deutschen Akkreditierungssystem neu geregelt. Der Akkreditierungsrat trifft nun die Entscheidungen in der Programm- und Systemakkreditierung bei deutschen Hochschulen selbst und lässt Agenturen im deutschen System zu, die die Begutachtung übernehmen. Wie kommen allerdings die Agenturen ins System? Dürfen alle europäischen Qualitätssicherungsagenturen in Deutschland tätig werden? Dieser Artikel stellt die Entwicklung von der Akkreditierung der ersten Agenturen bis hin zur Umgestaltung des Systems in 2018 dar und analysiert, bezogen auf den Stand von Ende Januar 2020, die ersten Zulassungsverfahren basierend auf europäischen Evaluationen, die voraussichtlich im März 2020 abgeschlossen sein werden. Deren Ergebnisse werden zusammengestellt und es wird erläutert, wie die jeweiligen Gutachtergruppen die Erfüllung der europäischen Anforderungen durch AQ Austria, evalag und AHPGS sowie durch das neue deutsche Akkreditierungssystem in seiner Gesamtheit eingeschätzt haben.

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