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„Programmakkreditierung im Fakultätsreview“ – eine Akkreditierung auf Basis der „Experimentierklausel“

Projektdarstellung und Erfahrungsbericht

Im September 2014 schrieb der Akkreditierungsrat für die deutschen Hochschulen einen Modellversuch aus, in dessen Rahmen innovative Formen der externen Begutachtung als Alternative zu den bisherigen Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung erprobt werden sollten („Experimentierklausel“). Die Hochschule Pforzheim hat mit ihrer Fakultät für Wirtschaft und Recht in Zusammenarbeit mit der Akkreditierungsagentur AQAS e.V. ein solches Verfahren entwickelt, mit diesem an der Ausschreibung des Akkreditierungsrats teilgenommen und den Zuschlag erhalten. Die Reakkreditierung von 24 Bachelor- und Masterstudiengängen auf Basis des Projekts wurde im September 2020 erfolgreich abgeschlossen. Der vorliegende Beitrag soll zunächst die Motivation der Hochschule zur Beteiligung an dieser Ausschreibung darstellen, um im Anschluss das entwickelte Verfahren sowie die damit gewonnenen Erfahrungen vorzustellen. Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Modell auch auf andere Hochschulen übertragbar ist.

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