Rechtliche Grundlagen der Akkreditierung des Lehramtsstudiums – unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Brandenburg
Die Akkreditierung lehramtsbezogener Studiengänge als Mittel der universitären Qualitätssicherung bewegt sich in einem rechtlichen Spannungsfeld, bei dem nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 verschiedene Grundrechte und Prinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Das Recht verpflichtet die Hochschulen zur Akkreditierung, schützt sie in Gestalt des Art. 5 Abs. 3 GG aber gleichzeitig vor ungerechtfertigten Eingriffen. In den Gesetzen, dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag, dessen wichtigste Bestimmungen vorgestellt werden, den Rechtsverordnungen und universitären Satzungen werden die Ergebnisse dieses Interessenausgleichs auf der jeweiligen Ebene immer weiter ausgeformt und konkretisiert. Im bundesweiten Vergleich der Hochschul- und Lehrerbildungsgesetze zeigt sich zudem ein sehr heterogenes Regelungssystem.