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Die neue Musterrechtsverordnung – Ein Interview mit Ulrich Bartosch und Olaf Bartz (Akkreditierungsrat)

Nach einem umfassenden Evaluationsprozess mit allen relevanten Akteuren des deutschen Wissenschaftssystems hat die Wissenschaftsministerkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) im November 2024 eine novellierte Fassung der Musterrechtsverordnung verabschiedet, die im Anschluss durch entsprechende Rechtsverordnungen der Länder in das jeweilige Landesrecht übertragen wurde. Die neu gefassten Studienakkreditierungsverordnungen sollen (nach Auslaufen der Übergangsregelungen) ab dem 01.04.2026 Anwendung finden. Ab April 2026 wird der Akkreditierungsrat seinen Entscheidungen die neugefasste Musterrechtsverordnung zugrunde legen. Wir haben dies zum Anlass genommen, mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, Herrn Prof. Dr. Ulrich Bartosch, und dem Geschäftsführer des Akkreditierungsrates, Herrn Dr. Olaf Bartz, über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen des Akkreditierungswesens und der Qualitätssicherung von Studium und Lehre zu sprechen.

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